Aktuelle Seite:

nächste Termine

22 Mai 2025;
20:00 - 22:00
Probe Vereinsorchester
29 Mai 2025;
20:00 - 22:00
Probe Vereinsorchester
31 Mai 2025;
08:00 -
Bundesmusikfest Ulm - Wertungsspiel
05 Jun 2025;
20:00 - 22:00
Probe Vereinsorchester
12 Jun 2025;
20:00 - 22:00
Probe Vereinsorchester
19 Jun 2025;
20:00 - 22:00
Probe Vereinsorchester
26 Jun 2025;
20:00 - 22:00
Probe Vereinsorchester
03 Jul 2025;
20:00 - 22:00
Probe Vereinsorchester

MVM in Sozialen Medien

facebook     instagram     twitter

      youtube         YouTube2a
      DiBra          MVM

 

 

Bläserschule

Gebühren Bläserschule

Jugendblasorchester

Für Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird im Jahr nach dem 18. Geburtstag der Mitgliedsbeitrag fällig.
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag durch den Ausschuss vom Mitgliedsbeitrag befreit werden, sofern sie Ausbildungsbeiträge für die Bläserschule entrichten und nicht im aktiven Vereinsorchester spielen.
Die Befreiung ist jährlich, vor dem Einzug des Mitgliedsbeitrags, vom Mitglied neu zu beantragen.

Vereinsorchester

Für aktive Mitglieder im Vereinsorchester kann vom Ausschuss in Abstimmung mit der Musikerversammlung ein jährlicher Zusatzbeitrag festgesetzt werden, der sich nach Festsetzung stillschweigend verlängert, wenn er nicht explizit geändert oder gestrichen wird.
Für aktive Mitglieder im Vereinsorchester, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird im Jahr nach dem 18. Geburtstag der Zusatzbeitrag fällig.
Auf Antrag kann der Ausschuss eine befristete Befreiung vom Zusatzbeitrag für Schüler, Studenten, in Ausbildung oder in persönlicher Notlage befindliche Aktive Mitglieder genehmigen. Diese Befreiung gilt für das laufende Jahr, in dem die Befreiung beantragt wird, und muss jährlich erneuert werden
Aktive Mitglieder, die ein Jahr oder länger beurlaubt sind, kann der Ausschuss auf Antrag von der Pflicht zur Zahlung des Zusatzbeitrags während der Beurlaubung befreien.