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Vereinsorchester

Für aktive Mitglieder im Vereinsorchester kann vom Ausschuss in Abstimmung mit der Musikerversammlung ein jährlicher Zusatzbeitrag festgesetzt werden, der sich nach Festsetzung stillschweigend verlängert, wenn er nicht explizit geändert oder gestrichen wird.
Für aktive Mitglieder im Vereinsorchester, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird im Jahr nach dem 18. Geburtstag der Zusatzbeitrag fällig.
Auf Antrag kann der Ausschuss eine befristete Befreiung vom Zusatzbeitrag für Schüler, Studenten, in Ausbildung oder in persönlicher Notlage befindliche Aktive Mitglieder genehmigen. Diese Befreiung gilt für das laufende Jahr, in dem die Befreiung beantragt wird, und muss jährlich erneuert werden
Aktive Mitglieder, die ein Jahr oder länger beurlaubt sind, kann der Ausschuss auf Antrag von der Pflicht zur Zahlung des Zusatzbeitrags während der Beurlaubung befreien.